Limitierung und Plombierung
Vor der eigentlichen Plombierung muss eine Tonanlage eingemessen und die behördlich vorgeschriebenen Pegelwerte durch eine Limitierung fixiert werden. Dies sorgt dafür, dass diese Werte ohne fremdes Zutun bzw. Manipulation nicht überschritten werden. Die Plombierung ist dann nichts Anderes als das Versiegeln der Musikanlage. Dadurch wird eine spurenlose Manipulation der Musikanlage ausgeschlossen.
Die Plombierung selbst nehmen wir mit speziellen Siegeletiketten vor, die zusätzlich auch noch vom Gutachter bzw. Sachverständigen iSd. §1299-ABGB unterfertigt werden. Eine Manipulation der Plombe wird durch eine Selbstzerstörung sichtbar. In so einem Fall treten beispielsweise die Wörter “ungültig” oder “void” durch die Plombe zutage.
Plombe verletzt – Neue Einmessung und Limitierung!
Ist die Plombe zerstört, endet damit die Gültigkeit des Messbefunds. Achten Sie daher darauf, die Plombe unter keinen Umständen zu verletzen, weil dies eben eine (kostenpflichtige) neue Einmessung und Limitierung Ihrer Musikanlage notwendig macht. Selbst dann, wenn entsprechende Bedienelemente nicht verändert wurden.
Ist eine Plombe verletzt beziehungsweise ein Siegel gebrochen, so muss die komplette Messung wiederholt und ein neuer Messbefund erstellt werden. Dies ist notwendig, weil anders gegenüber der Behörde nicht versichert werden kann, dass die ermittelten ud eingestellten Pegelwerte nicht womöglich auch unabsichtlich verändert wurden.
Unterstellt wird dabei keinesfalls automatisch eine bewusste Manipulation oder ein bewusstes Brechen der Plombe / Siegel. Auch unabsichtlich könnte beispielsweise im Vorbeigehen eine Plombe verletzt und ein Siegel gebrochen werden.
Mobile Tonanlagen plombieren?
Neben fix installierten Tonanlagen können selbstverständlich auch mobile Systeme limitiert und plombiert werden. Voraussetzung ist, dass die Anlage die nötigen Eigenschaften und Ausstattungsmerkmale aufweist. Beispielsweise betrifft das das Vorhandensein eines Limiters bzw. “elektronischen Dynamikbegrenzers”.