Limitierung und Plombierung: Behördliche Vorgaben
Eine Limitierung und Plombierug erfolgt stets auf Basis behördlicher Vorgaben. Dazu haben Sie von der Behörde ein entsprechendes Schreiben erhalten, das die einzuhaltenden Werte festschreibt. Nach dem Einmessen, der Limitierung und der Plombierung der Musikalage erhalten Sie von uns den Messbericht zur Vorlage.
In der Regel schreiben die Behörden Ihnen als Betreiber der Musikanlage bis zu vier Werte vor, die durch Limitierung und Plombierung einzuhalten bzw. nicht zu überschreiten sind. Konkret geht es dabei um:
- A-bewerteter energieäquivalenter Dauerschallpegel (LAeq)
- A-bewerteter Spitzenpegel (LAmax)
- C-bewerteter energieäquivalenter Dauerschallpegel (LCeq)
- C-bewerteter Spitzenpegel (LAmax)
Limitierung und Plombierung der Musikanlage – Details beachten!
Wenn es um die Limitierung und Plombierung der Musikanlage geht, müssen abgesehen von den bloßen Werten (Angabe in Dezibel bzw. “dB”) auch noch die Details des behördlichen Bescheids beachtet werden. Nur dann ist eine zuverlässige und gültige Messung und anschließende Limitierung und Plombierung der Musikanlage zulässig.
Vereinfacht gesagt bedeutet das, dass eine Messung beispielsweise nicht im Nebenraum, sondern in der Mitte des betreffenden Raums / Bereichs stattzufinden hat. Eine Messung an einem anderen Punkt würde einen verfälschten Wert ergeben: Würde man die angegebenen Dezibel beispielsweise eben aus dem benachbarten Raum heraus messen, dann wäre davon auszugehen, dass dieser Wert nichts mit der Realität zu tun hätte. Im betreffenden Bereich wäre es dann ja deutlich lauter. Ein durchaus wesentlicher Gesichtspunkt ist die akkurate Einstellung des Signals durch Implementierung eines Equalizers: Eine gut eingestellte Tonanlage kann auch bei niedrigeren Pegel eine höhere Lautheit haben.
Vorgeschrieben werden beispielsweise eben ein konkreter Messpunkt sowie eine Höhe und Positionierung des Messinstruments während der Messung. Darüber hinaus können – zur Vermeidung von Schwingungsübertragung (Körperschall) auch weitere bauliche Maßnahmen vorgeschrieben werden.
Körperschallentkoppelte Montage der Lautsprecher
Eine nahezu immer zu erfüllende Auflage ist die körperschallentkoppelte Montage der Lautsprecher. Dadurch soll erreicht werden, dass etwaige Schallenergie, die ein Lautsprecher durch beispielsweise Gehäusevibrationen während der Wiedergabe den Boden, die Decke oder die Wand zum Schwingen anregt. Diese direkte Energieübertragung vom Lautsprecher an den Montageort soll durch eine körperschallentkoppelte Montage vermieden oder zumindest maximal reduziert werden.
Es ist daher im Zuge einer Einmessung, Limitierung und Plombierung einer Tonanlage oft auch eine Neu-Installation der vorhandenen Lautsprecher notwendig, um auch diesen Punkt im Auflagenkatalog der Behörden zu erfüllen. Dabei kommen spezielle Lautsprecher-Halterungen zum Einsatz, die keine starre Verbindung zwischen Montagefläche (Boden, Wand, Decke etc., …) herstellen.
Limitierung und Plombierung: Installation, Service und Verleih
Eine Einmessung, Limitierung und Plombierung einer Musikanlage samt Befunderstellung dauert in der Regel nur wenige Tage. Sind zusätzliche Arbeiten nötig, können diese direkt und in einem Zuge erledigt werden. Als Kund/In greifen Sie gegebenen Falles auch auf ein breites Angebot zum Verleih von technischer Ausrüstung zurück!