Plombierung und Limitierung von Musikanlagen

Wir limitieren und plombieren Ihre Musikanlage nach behördlichen Vorgaben mit geeichten Messgeräten. Im Zuge einer Limitierung / Plombierung wird zunächst die bestehende Tonanlage analysiert. In vielen Fällen kann dann gleich zur eigentlichen Limitierung und Plombierung übergegangen werden.

Plombierung Musikanlage
Kalibrierte und geeichte Schallpegelmessgeräte für den behördlichen Eichverkehr. Messgeräte und Mikrofone entsprechen der vorgeschriebenen Klasse-1.

Im ersten Schritt wird die bestehende Ton- oder Musikanlage auf den behördlich vorgeschriebenen Soll-Wert näherungsweise eingestellt. Mit einem Limiter, der in vielen modernen Tonanlagen in Hotellerie-, Gastronomie- und Veranstaltungsstätten bereits vorhanden ist, erfolgt dann die Limitierung.

Dabei wird der Soll-Pegel festgesetzt. Der Limiter beziehungsweise “elektronische Dynamikbegrenzer” sorgt dafür, dass das Musiksignal stets unter einem eingestellten Wert bleibt. Egal, wie laut der DJ aufzudrehen versucht. Eine gute Einstellung des Limiters sorgt dafür, dass der Sound auch im “roten Bereich” des Mischpults noch zumindest möglichst gut klingt. Eine gewisse Verzerrung lässt sich allerdings kaum vermeiden. Bessere / höherwertigere Limiter liefern allerdings ein klanglich wertigeres Signal, auch, wenn sie maximal gefordert sind.

Im Abschluss an die Einmessung und Limitierung (mehr dazu auf www-limitierung.at) der Tonanlage erfolgt die mechanische Plombierung. Dies hat den Sinn, dass die Tonanlage nun gegen unabsichtliches Verstellen gesichert ist. Somit ist gewährleistet, dass die eingestellten Werte unter keinen normalen Umständen überschritten werden. Auf Basis dessen verfassen wir dann den Bericht zur Vorlage bei den Behörden.